Zinshausverwaltung

Gern unterstützen wir Sie bei der Verwaltung Ihrer Immobilie unter dem Gesichtspunkt der ganzheitlichen Leistung zur Entlastung der Eigentümer.

Die Zinshausverwaltung ist komplex und umfasst unterschiedliche Aufgabenstellungen. Erforderlich sind hier kaufmännische und wirtschaftliche Kenntnisse, Immobilienmarkt Kenntnisse, mietrechtliche Kenntnisse und technische Kenntnisse.

Unter Berücksichtigung der laufenden Rechtsprechung, der Mietverträge und der mietrechtlichen Vorschriften erfolgt die Zinshausverwaltung.

  • Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und Empfehlungen ( Ausrüstung Bestandsimmobilien mit Rauchwarnmeldern, Vorbereitung Legionellenprüfung, Überwachung Einhaltung der Energieeinsparverordnung )
  • Abwicklung kaufmännische und technische Verwaltung
  • Führung von Mietkautionskonten
  • Vertretung des Eigentümers bei Dritten, Mietern und Behörden
  • Erstellung Objektabrechnungen
  • Erstellung Nebenkostenabrechnungen
  • Mietinkasso
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug / Einleitung gerichtliches Mahnverfahren
  • Abschluß und Kündigung von Versorgungs- und Dienstlesitungsverträgen
  • Überwachung von Auftragsvergaben und beauftragten Dienstleistern
  • Vergabe und Überwachung von Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Bei größeren Maßnahmen arbeiten erfolgt die Abwicklung in Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Architekten
  • Vorausschauende langfristige Finanzplanung
  • Vermietungsservice
  • Durchführung von Mietanpassungen
  • Durchführen regelmäßige Objektkontrollen
  • Ansprechpartner für die Mieter mit Bereitschaftsdienst
  • Ausweis der steuerlichen Lohnkosten nach § 35 EstG. bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Vergabe- und Überwachung von Dienstleistungs- und Versorgerverträgen
  • Vergabe und Überwachung von Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Bei größeren Maßnahmen arbeiten erfolgt die Abwicklung in Zusammenarbeit mit Architekturbüros.
  • Ausfertigung Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz
  • Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Durchführung und Koordination von Wohnungsabnahmen und Übergaben
  • Bearbeitung von Mieteranfragen
  • Beauftragung von technischen Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden Fällen ( Heizungsstillstand, Rohrbruch-, Brand und Sturmschäden )
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
  • Pauschale Berechnung der Verwaltervergütung inkl. sämtlicher Kosten ( Porto- , Kopier- , Telekommunikationskosten, Fahrt- und Reisekosten )