Sonderleistungen

 

Sie verwalten Ihre Immobilie in Eigenleistung und benötigen fachliche Unterstützung? Gern unterstützen wir Sie Fallbezogen bei der Verwaltung Ihrer Immobilie:

 

  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen mit Ausweis der Lohnkosten gemäß § 35 EstG bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • Beratung und Planung von Mietanpassungen
  • Ausfertigung von Mietverträgen
  • Ausfertigung Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz
  • Bonitätsprüfungen bei anstehenden Neuvermietungen