Sonderleistungen
Sie verwalten Ihre Immobilie in Eigenleistung und benötigen fachliche Unterstützung? Gern unterstützen wir Sie Fallbezogen bei der Verwaltung Ihrer Immobilie:
- Erstellung von Betriebskostenabrechnungen mit Ausweis der Lohnkosten gemäß § 35 EstG bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- Beratung und Planung von Mietanpassungen
- Ausfertigung von Mietverträgen
- Ausfertigung Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz
- Bonitätsprüfungen bei anstehenden Neuvermietungen