Sondereigentumsverwaltung

In Ergänzung zu der Wohnungseigentumsverwaltung bieten wir gern die Verwaltung vermieteter Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften an.

Dies unter dem Gesichtspunkt der ganzheitlichen Leistung zur Entlastung der Eigentümer.
Hierzu sind umfangreiche mietrechtliche Kenntnisse erforderlich um eine ordnungsgemäße Verwaltung in Ihrem Sinne zu gewährleisten.

Die Verwaltung fungiert als direkter Ansprechpartner für Ihren Mieter und gewährleistet somit eine reibungslose Abwicklung aller sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Punkte.

  • Erstellung Abrechnung Sondereigentumsverwaltung
  • Mietinkasso
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug / Einleitung gerichtliches Mahnverfahren
  • Ansprechpartner für die Mieter mit Bereitschaftsdienst
  • Durchführung von Mietanpassungen
  • Vermietungsservice
  • Vergabe und Koordination von Reparatur- und Renovierungsmaßnahmen
  • Führung von Mietkautionskonten
  • Erstellen von Nebenkostenabrechnungen
  • Durchführung und Koordination von Wohnungsabnahmen und Übergaben
  • Bearbeitung von Mieteranfragen
  • Ausweis der steuerlichen Lohnkosten nach § 35 EstG. bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Pauschale Berechnung der Verwaltervergütung inkl. sämtlicher Kosten (Porto- , Kopier- , Telekommunikationskosten, Fahrt- und Reisekosten )