Wohnungseigentumsverwaltung ( gemäß § 27 WEG )

Die Wohnungseigentumsverwaltung ist komplex und umfasst unterschiedliche Aufgabenstellungen. Erforderlich sind hier kaufmännische und wirtschaftliche Kenntnisse, Immobilienmarkt Kenntnisse, mietrechtliche Kenntnisse, technische Kenntnisse und eigentumsrechtliche Kenntnisse.
Unter Berücksichtigung des Eigentumsgesetzes, der laufenden Rechtsprechung, den Versammlungsbeschlüssen und der Teilungserklärung erfolgt die Wohnungseigentumsverwaltung.

  • Durchführung von Eigentümerversammlungen und Umlaufbeschlüssen
  • Führen der Beschlusssammlung
  • Erstellung von Versammlungsprotokollen
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Eigentümergemeinschaft
  • zeitnahe und ordnungsgemäße Umsetzung von Versammlungsbeschlüssen
  • Erstellung Wohngeldabrechnungen mit Heizkostenabrechnung
  • Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen und Planungen zur Objektbewirtschaftung (Planung Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, langfristige Finanzplanung )
  • Durchführung regelmäßige Objektkontrollen
  • Vergabe und Überwachung von Dienstleistungs- und Versorgerverträgen
  • Abschluß und Kündigung von Versorgungs- und Dienstleistungsverträgen
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug / Einleitung gerichtliches Mahnverfahren
  • Vergabe und Überwachung von Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Bei größeren Maßnahmen arbeiten erfolgt die Abwicklung in Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Architekten.
  • Überwachung von Auftragsvergaben und beauftragten Dienstleistern
  • Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und Empfehlungen ( Ausrüstung Bestandsimmobilien mit Rauchwarnmeldern, Vorbereitung Legionellenprüfung, Überwachung Einhaltung der Energieeinsparverordnung )
  • Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens
  • Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Beauftragung von technischen Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden Fällen ( Heizungsstillstand, Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden )
  • Ausweis der steuerlichen Lohnkosten nach § 35 EstG. bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Rahmen der Wohngeldabrechnung
  • Überwachung und Durchsetzung der beschlossenen Hausordnung
  • Pauschale Berechnung der Verwaltervergütung inkl. sämtlicher Kosten ( Durchführung außerordentliche Eigentümerversammlung, Durchführung Umlaufbeschlüsse, Porto- , Kopier- , Telekommunikationskosten, Fahrt- und Reisekosten )